Wenn ein Unternehmensbereich organisatorisch, rechtlich und buchhalterisch separiert werden soll, ist eine Umwandlung erforderlich – wobei es mit der Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung drei Formen gibt. Soll aus dem zu separierenden Bereich eine neue juristische Person entstehen und sollen deren Anteile künftig von den Altgesellschaftern gehalten werden, ist eine Abspaltung passend. >> LESEPROBE