Um als Gesellschafter bzw. Hauptaktionär unmittelbar auf die Cash Flows einer Tochtergesellschaft zugreifen zu können, ist ein Beherrschungsvertrag erforderlich. Dieser setzt eine Mehrheit von mindestens 75% der Geschäftsanteile bzw. stimmberechtigten Aktien sowie einen Beschluss der GmbH-Gesellschafterversammlung bzw. AG-Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit voraus. >> LESEPROBE