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Was ist die vertragliche Basis für eine Societas Europaea (SE)?

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Um eine Societas Europaea (SE) – entweder in monistischer oder dualistischer Struktur – gründen und ins Handelsregister eintragen lassen zu können, ist zwingend eine Satzung erforderlich. Dieser muss von dem Aktionär bzw. den Aktionären beschlossen werden und lässt sich nachträglich durch einen Beschluss der Hauptversammlung ändern.

Die folgende Vorlage beinhaltet neben den gesetzlich erforderlichen Standard-Formulierungen einige Klauseln, die sich in der Praxis bewährt haben.

Für eine auf den Einzelfall zugeschnittene Satzung (z.B. mit Blick auf Zustimmungsvorbehalte oder abweichende Gewinnverteilung) sollte stets ein Anwalt hinzugezogen werden.

>> Download: SE-Satzung (monistisch)
>> Download: SE-Satzung (dualistisch)

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