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Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

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Soll eine GmbH gegründet und keine bereits bestehende Vorratsgesellschaft erworben werden, ist der Ablauf wie folgt:

– Schritt 1: Sie verhandeln, ggf. beraten durch einen Anwalt, mit ihren Mitgesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag.

– Schritt 2: Im Rahmen eines Notartermins lassen Sie den Gesellschaftsvertrag beurkunden und die Handelsregister-Anmeldung durch den oder die Geschäftsführer beglaubigen.

– Schritt 3: Anhand einer Kopie der Gründungsurkunde eröffnen Sie bei einer Bank ein Konto und zahlen die vereinbarte Einlage auf das Stammkapital ein.

– Schritt 4: Den Kontoauszug als Einzahlungsnachweis der Bank senden Sie an den Notar, worauf dieser die Anmeldung zum Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht einreicht.

– Schritt 5: Das Amtsgericht trägt die Gesellschaft ein oder meldet sich mit einer Verfügung, sofern es Beanstandungen (z.B. wegen der Firmenbezeichnung) gibt.

– Schritt 5: Der Notar übermittelt Ihnen die Urkunde.

>> Download: GmbH-Gesellschaftsvertrag XXX

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