Wie können wir helfen?
Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?
Soll eine GmbH gegründet und keine bereits bestehende Vorratsgesellschaft erworben werden, ist der Ablauf wie folgt:
– Schritt 1: Sie verhandeln, ggf. beraten durch einen Anwalt, mit ihren Mitgesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag.
– Schritt 2: Im Rahmen eines Notartermins lassen Sie den Gesellschaftsvertrag beurkunden und die Handelsregister-Anmeldung durch den oder die Geschäftsführer beglaubigen.
– Schritt 3: Anhand einer Kopie der Gründungsurkunde eröffnen Sie bei einer Bank ein Konto und zahlen die vereinbarte Einlage auf das Stammkapital ein.
– Schritt 4: Den Kontoauszug als Einzahlungsnachweis der Bank senden Sie an den Notar, worauf dieser die Anmeldung zum Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht einreicht.
– Schritt 5: Das Amtsgericht trägt die Gesellschaft ein oder meldet sich mit einer Verfügung, sofern es Beanstandungen (z.B. wegen der Firmenbezeichnung) gibt.
– Schritt 5: Der Notar übermittelt Ihnen die Urkunde.
>> Download: GmbH-Gesellschaftsvertrag XXX