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Wie läuft die Gründung einer SE ab?

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Die SE-Gründung ist im Vergleich zur Gründung einer GmbH oder AG relativ komplex, denn die SE kann nicht auf direktem Weg, sondern nur durch bereits bestehende Gesellschaften gegründet werden.

Die SE-Verordnung sieht vier Gründungsvarianten vor, von denen in der Praxis (1) der Formwechsel einer AG in eine SE und (2) die Verschmelzung zweier AGs aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Umwandlung in eine SE die am häufigsten gewählten Strukturen sind. Da beide Gründungsvarianten voraussetzen, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der SE-Gründung bereits eine AG ist, muss vielfach (gerade im Startup-Bereich) vor der eigentlichen SE-Gründung ein Formwechsel von der GmbH in die AG durchgeführt werden. Welche der Gründungsvarianten die richtige Wahl ist, hängt selbstverständlich vom Einzelfall ab – zum Beispiel davon, ob das Unternehmen bereits ausländische Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten hat.

Allen Gründungsvarianten ist gemein, dass ein sogenanntes Mitarbeiterbeteiligungs-Verfahren durchgeführt werden muss. Hierbei verhandelt die Geschäftsführung der späteren SE mit den gewählten Arbeitnehmervertretern (BVG) über die Mitbestimmung im Aufsichtsorgan und über einen SE-Betriebsrat (ein Gremium, dem Unterrichtungs- und Anhörungsrechte in grenzüberschreitenden Angelegenheiten zusteht). Die Dauer des Verfahrens kann erheblich variieren und bis zu sechs Monaten dauern (plus weiterer etwa zwölf Wochen für die Wahl und Konstituierung des BVG).

Das Mindestkapital der SE beträgt 120.000 Euro und liegt damit deutlich über dem Grundkapital der AG (50.000 Euro) und dem Stammkapital der GmbH (25.000 Euro). Da sich Unternehmen meistens erst ab einer gewissen Größenordnung für die Rechtsform der SE entscheiden, stellt die Aufbringung des Mindestkapitals in aller Regel kein Problem dar.

Die Vorzüge der SE sind insbesondere für mittlere bis große Unternehmen, aber auch für stark wachsende Unternehmen in einem frühen Stadium von besonderer Relevanz. Für kleine Unternehmen hingegen dürfte das komplexe Gründungsverfahren eine große Hürde bedeuten und die Vorzüge der SE sind für kleine Startups häufig nicht von Relevanz, da sich beispielsweise (noch) keine mitbestimmungsrechtlichen Themen stellen.

Insbesondere wenn Unternehmen einen Börsengang planen, ist die SE eine Alternative zur AG. Sechs der 30 DAX-Unternehmen haben sich für die SE entschieden und auch im Startup-Bereich findet die Rechtsform bei Unternehmen immer mehr Anklang, wie zuletzt auch die HelloFresh Deutschland SE & Co. KG zeigt.

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