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Wie lassen sich auf Ebene der Geschäftsführung bzw. des Vorstands die formalen Aspekte der internen Zusammenarbeit regeln?

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Um Zuständigkeiten und das formale Miteinander in der Geschäftsführung bzw. im Vorstand zu regeln, kann eine Geschäftsordnung beschlossen werden. Nach jüngster BGH-Rechtsprechung ist eine schriftliche Fixierung zwar nicht erforderlich, sondern es genügt eine nachweislich gelebte Ressortverteilung.

Allerdings ist dringend zu empfehlen, die Geschäftsordnung schriftlich festzuhalten, um Unklarheiten zu vermeiden und Haftungsrisiken zu begrenzen.

>> Download: Geschäftsordnung Vorstand/Geschäftsführung

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