Wie können wir helfen?
Wie lassen sich vertragliche Pflichten eines Geschäftsführers oder Vorstands konkretisieren?
Wird ein Geschäftsführer oder Vorstand per Beschluss der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung zum Organmitglied bestellt, werden die Beziehungen zum Unternehmen meistens – dies ist nicht zwingend, aber zu empfehlen – auf Basis eines Anstellungsvertrags geregelt.
Über den Vertragsentwurf ist von der GmbH-Gesellschafterversammlung bzw. dem Aufsichtsrat zu beschließen.
>> Download: Anstellungsvertrag Geschäftsführer/Vorstand
>> Download: Beschluss über Anstellungsvertrag Geschäftsführer/Vorstand