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Wie lassen sich vertragliche Pflichten eines Geschäftsführers oder Vorstands konkretisieren?

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Wird ein Geschäftsführer oder Vorstand per Beschluss der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung zum Organmitglied bestellt, werden die Beziehungen zum Unternehmen meistens – dies ist nicht zwingend, aber zu empfehlen – auf Basis eines Anstellungsvertrags geregelt.

Über den Vertragsentwurf ist von der GmbH-Gesellschafterversammlung bzw. dem Aufsichtsrat zu beschließen.

>> Download: Anstellungsvertrag Geschäftsführer/Vorstand
>> Download: Beschluss über Anstellungsvertrag Geschäftsführer/Vorstand

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