Wie können wir helfen?
Was ist formal für die Berufung zum Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung erforderlich?
Um eine natürliche Person zum Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied zu berufen, ist ein Beschluss des übergeordneten Organs erforderlich: bei der GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung, bei der Aktiengesellschaft stets der Aufsichtsrat.
>> Download: Beschluss zur Bestellung eines Geschäftsführers/Vorstands