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- Was ist formal für die Berufung zum Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung erforderlich?
- Was ist formal für die Niederlegung als Vorstand bzw. Geschäftsführer erforderlich?
- Wie lassen sich auf Ebene der Geschäftsführung bzw. des Vorstands die formalen Aspekte der internen Zusammenarbeit regeln?
- Wie lassen sich auf Ebene des Aufsichtsrats die formalen Aspekte der internen Zusammenarbeit regeln?
- Wie lassen sich vertragliche Pflichten eines Geschäftsführers oder Vorstands konkretisieren?
Was ist formal für die Berufung zum Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung erforderlich?
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Um eine natürliche Person zum Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied zu berufen, ist ein Beschluss des übergeordneten Organs erforderlich: bei der GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung, bei der Aktiengesellschaft stets der Aufsichtsrat.
>> Download: Beschluss zur Bestellung eines Geschäftsführers/Vorstands
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