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Was ist formal für die Berufung zum Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung erforderlich?

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Um eine natürliche Person zum Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied zu berufen, ist ein Beschluss des übergeordneten Organs erforderlich: bei der GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung, bei der Aktiengesellschaft stets der Aufsichtsrat.

>> Download: Beschluss zur Bestellung eines Geschäftsführers/Vorstands

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