Wie können wir helfen?

Wie lassen sich zwischen Gesellschaftern einer GmbH die Verhaltensregeln bezüglich der Beteiligung regeln?

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Wenn zwei oder mehr Gesellschafter in eine GmbH investieren, stellen sich in der Praxis grundlegende Fragen beispielsweise mit Blick auf Vetorechte oder Vorkaufsrechte, die nicht in dem Gesellschaftsvertrag öffentlich einsehbar sein, aber zugleich dessen Regelungen vorgehen sollen.

Dazu eignet sich eine Gesellschaftervereinbarung, mit der die Interessen der Anteilseigner austariert werden und durch einen erfahrenen Anwalt auf den Einzelfall angepasst werden sollte.

>> Download: Gesellschaftervereinbarung XXX

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