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Wie läuft die Gründung einer AG ab?

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Soll anstatt einer bereits bestehenden Vorratsgesellschaft eine AG neu gegründet werden, ist im ersten Schritt die sog. Satzung zu entwerfen. Hierbei sollten auf Basis einer marktüblichen Vorlage (siehe Download) mit anwaltlicher Beratung die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Die Satzung ist daraufhin von einem Notar zu beurkunden, wobei die Aktionäre persönlich erscheinen oder sich mit notariell beglaubigter Vollmacht vertreten lassen müssen. In dem Notartermin übernehmen die Gründer die Aktien gegen Einlage (Barmittel oder Sacheinlage) und bestellen zudem den ersten Aufsichtsrat sowie den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr. Der erste Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand der AG. Für diese Vorgänge werden Standard-Dokumente durch den Notar bereitgestellt.

Gleiches gilt für den Gründungsbericht, worin von den Gründern der AG darzulegen ist, von welchen wesentlichen Umständen die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen oder Sachübernahmen abhängt. Der Vorstand legt den Gründungsbericht dem Aufsichtsrat vor und beide zusammen erstellen daraufhin einen Prüfbericht. Anschließend zahlen die Aktionäre die Bareinlage auf das Firmenkonto ein oder erbringen die Sacheinlage.

Zum Abschluss reicht der Notar die von allen Gründern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern vorzunehmende Anmeldung der Eintragung ins Handelsregister ein.

>> Download: AG-Satzung

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