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Wie lassen sich auf Ebene des Aufsichtsrats die formalen Aspekte der internen Zusammenarbeit regeln?

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Um das formale Miteinander im Aufsichtsrat zu regeln, kann eine Geschäftsordnung beschlossen werden. Diese sollte inhaltlich idealerweise mit der Satzung korrespondieren und diese konkretisieren.

>> Download: Geschäftsordnung Aufsichtsrat

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